Abschaffung der Kalten Progression: Meilenstein in der Steuerpolitik und wie sie funktioniert

21. Sep. 2023

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Abschaffung der Kalten Progression: Meilenstein in der Steuerpolitik und wie sie funktioniert

21. Sep. 2023

Bereits im Herbst 2022 wurde vom Nationalrat die Abschaffung der Kalten Progression beschlossen. Als Kalte Progression bezeichnet man die höhere Einkommensteuerbelastung aufgrund von Inflation und Einkommenssteigerungen, obwohl die tatsächliche Kaufkraft nicht gestiegen ist. Im Grunde bedeutet das, dass man trotz höherer Einkommen tatsächlich weniger Geld in der Tasche hat. Die Abschaffung der Kalten Progression ist daher ein wichtiges Thema, da sie Steuergerechtigkeit und Kaufkraft stärkt. Mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz sind diese Schwellenwerte mit Wirkung ab dem Jahr 2023 jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst worden. Das letzte Drittel wird ebenfalls zurückgegeben, jedoch kann die Politik hier Schwerpunkte setzen. 

Wie genau wirkt die Kalte Progression?

Die Kalte Progression tritt auf, wenn die Tarifstufen der Einkommensteuer nicht an die Inflation angepasst werden. Da sich Lohnerhöhungen an der Inflationsentwicklung orientieren, rutschen Steuerpflichtige aufgrund von Lohnerhöhungen in höhere Steuerklassen und zahlen somit mehr Steuern, obwohl sie real keine Einkommenssteigerungen erfahren.

Warum war die Abschaffung der Kalten Progression wichtig?

Steuergerechtigkeit: Die Kalte Progression ist ungerecht, da sie Menschen bestraft, die durch Lohnanpassungen in eine höhere Einkommensstufe rutschen.

Wirtschaftliche Anreize: Die Abschaffung der Kalten Progression schafft Anreize für Menschen, mehr zu arbeiten und beruflich aufzusteigen. Erwerbstätige müssen nicht befürchten, dass ihre zusätzliche Arbeit durch höhere Steuern aufgezehrt wird.

Wie wurde die Kalte Progression abgeschafft?

Eine wichtige Maßnahme besteht darin, die Steuertarifstufen automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate zu erhöhen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Besteuerung mit der tatsächlichen Preisentwicklung Schritt hält. Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ hat die Bundesregierung Erwerbstätigen, Familien sowie Klein- und Mittelbetriebe zu entlasten.

Im „letzten Drittel“ sind folgende Forderungen des Wirtschaftsbundes berücksichtigt worden:

Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden

Um mehr Leistung auch steuerlich besser anzuerkennen, wird der monatliche Freibetrag für Überstundenzuschläge dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Befristet für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll die überdies für 18 statt 10 Überstunden möglich sein sowie der steuerliche Freibetrag 200 Euro im Monat betragen.

Zusätzlich wird die steuerliche Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ausgeweitet.

Erhöhung des Gewinnfreibetrages

Der Grundfreibetrag wird zur weiteren Entlastung von Selbstständigen auf 33.000 Euro angehoben.

Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten

Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem ist vorgesehen, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.

Die Abschaffung der Kalten Progression in Österreich ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer gerechteren Besteuerung und einer Stärkung der Kaufkraft aller Menschen in Österreich. Arbeitnehmer profitieren genauso wie Arbeitgeber durch die beschlossenen Maßnahmen. Das schafft Anreize für höhere Produktivität und beruflichen Aufstieg und stärkt den Wirtschaftsstandort.

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