Seit 1. Jänner 2016 müssen österreichische Unternehmen bei Transaktionen einen Beleg erstellen und ihren Kunden übergeben – es besteht eine sogenannte Belegerteilungspflicht. Der Kunde muss den Beleg vom Unternehmer entgegennehmen und bis außerhalb des Geschäftes mitnehmen. Falls die Finanz eine Kontrolle durchführt, sollte man den Beleg herzeigen können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Betrages. Das bedeutet, auch wer in der Früh einen Kaffee oder im Schwimmbad ein Eis um 2,50 € kauft, bekommt einen Bon verpflichtend dazu. Dadurch entsteht unnötig viel Bürokratie, Aufwand und Müll.
Bereits im Jahr 2017 hat die Österreichische Nationalbank ausgerechnet, dass etwa 50 Prozent aller Zahlungen in Österreich unter 12,40 Euro und sogar 90 Prozent unter 51,40 Euro ausmachen. Bei etwa jährlich vier Milliarden Transaktionen liegen rund 2,8 Milliarden Zahlungen unter der Grenze von 30 Euro. Basierend auf der Studie von Volkswirt Friedrich Schneider und Elisabeth Dreer vom Institut für Bankwesen an der Kepler-Universität in Linz und der Annahme, dass ein Beleg im Durchschnitt 20 Zentimeter lang ist, kommen wir zu folgenden Ressourcenverbrauch bei Kassenbelegen bis 30,00 Euro:
- Einkäufe unter 30,00 Euro haben in Österreich einen Papierverbrauch von 560.000 Kilometern jährlich. Das sind 1.500 Kilometer pro Tag!
- Das entspricht rund 2950 Tonnen Holz pro Jahr bzw. 2000 Fichten (Höhe bis zu 20m).
Angesichts dessen, dass die Mehrheit von Kassenbelegen für Kleinstbeträge im Müll landen ist dies ein enormer Ressourcenverbrauch. Darüber hinaus hat sich das bisher in der Beschichtung von Thermopapier zumeist befindliche Bisphenol-A, oder auch kurz „BPA“, in zahlreichen Studien als hormonverändernd, nervenschädigend und krebserregend herausgestellt. Zwar ist Bisphenol A seit Jänner 2020 in Belegen verboten, doch andere Stoffe wie Bisphenol-S, die jetzt oft zur Anwendung kommen, stehen ebenfalls im Verdacht gesundheitsschädlich zu sein. Diese Stoffe sind nicht festgebunden und werden beim Hantieren automatisch über die Haut aufgenommen. Das ist auch der Grund dafür, dass Kassenzettel nicht im Papiermüll, sondern im Restmüll entsorgt werden müssen, da die Substanz sonst im Wasser und somit noch schneller wieder beim Menschen landen würde. Deshalb ist es heute schon empfehlenswert, auf sogenanntes „grünes“ Belegpapier umzusteigen.
Mehrere europäische Länder haben erkannt, dass eine überschießende Belegerteilungspflicht
unnötigen Mehraufwand für Unternehmen ohne Mehrwert für den Kunden bedeutet. So hat
beispielsweise Italien eine weitestgehend digitale Lösung gefunden, Frankreich hat eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt. Die Registrierkasse ist grundsätzlich als Maßnahme für fairen Wettbewerb und zur Steigerung der Steuergerechtigkeit unterstützenswert. Für ihre Akzeptanz ist es aber wichtig, dass die Handhabung in der Praxis einfach gestaltet wird und unnötiger Ressourcenverbrauch abgeschafft wird.
Unsere Forderungen:
- Keine Kassabon-Pflicht unter 30€: Viele Geschäfte des täglichen Lebens betreffen „Kleinigkeiten“, bei denen der Kassabon von den Kunden ohnehin nicht mitgenommen bzw. sofort weggeworfen wird.
- Kundenwunsch geht vor: Wenn ein Kunde einen Ausdruck auf Papier verlangt, soll dieser gemacht werden.
- Digitale Lösungen ermöglichen: Allgemein sollte die Darstellung des Kassenbons am Kundenbildschirm ausreichend sein. Hier ist auch die Politik gefordert, den Rahmen für digitale Lösungen vorzugeben.