Offenlegung.

Der Österreichische Wirtschaftsbund (ÖWB) ist die größte Interessensvertretung für Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich und mit bundesweit rund 100.000 Mitgliedern die stärkste Kraft in der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKÖ). Die Leitungsorgane des Österreichischen Wirtschaftsbundes tragen dementsprechend große Verantwortung. Gemäß Statuten vertreten auf Bundesebene der Präsident und auf Landesebene die Landesgruppenobleute den Wirtschaftsbund nach außen. Die aktuellen Leitungsorgane des Österreichischen Wirtschaftsbundes wurden in der Generalversammlung vom 23.01.2020 gewählt und bekleiden ihr Amt für eine Funktionsperiode von 4 Jahren. Die Landesgruppenobleute werden in den jeweiligen Landesgruppen gewählt. Diese Leitungsfunktionen sind mit Rechten und Pflichten verbunden. Der Präsident und die Obleute haften persönlich für die sorgfältige Erfüllung ihrer Aufgaben.

Im Rahmen ihrer Arbeit im Vorstand des Österreichischen Wirtschaftsbundes erhalten der Präsident und alle Landesgruppenobleute eine regelmäßige Funktionsentschädigung vom Österreichischen Wirtschaftsbund. Der Präsident des ÖWB erhält 6.000 € monatlich, die Landesgruppenobleute 2.000 € monatlich*. Der Präsident und die Landesgruppenobleute haben keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension. Auch Angaben zu den Einkünften des Generalsekretärs sowie seiner Stellvertreterin sind öffentlich einsehbar. Für alle unsere Funktionärinnen und Funktionäre gilt der Verhaltenskodex der ÖVP. Für jegliche Fragen im Bereich Compliance ist Univ. Prof. DDr. Peter Lewisch als Vertrauensperson für den Österreichischen Wirtschaftsbund tätig.“

 

* aktuell außer Tirol und Vorarlberg

ÖWB Satzungen